Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer basiert auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Wenn eine Person durch Erbschaft oder Schenkung Vermögen erhält, wie z. B. Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte, kann hierfür eine Erbschaftssteuer anfallen. Die Steuerbelastung richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser oder Schenker und dem Erben oder Beschenkten. Erben oder Beschenkte sind verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen und die fällige Steuer zu entrichten. Die Steuererklärung muss detaillierte Angaben über das übertragene Vermögen und die persönlichen Verhältnisse des Erben oder Beschenkten enthalten.

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