Hierunter zählen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden, Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind oder einen Jahresumsatz < 600.000 EUR oder Jahresgewinn < 60.000 EUR haben sowie Landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresgewinn < 60.000 EUR.
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