Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Buchführungsunterlagen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, wobei wir sämtliche branchenspezifischen Nuancen berücksichtigen. Dies beinhaltet beispielsweise die Handhabung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze und Umsatzsteuerbefreiungen.
Bei Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, die sogenannte EÜR.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Buchführungsunterlagen, Steuererklärungen und Gewinnermittlungen, wobei wir sämtliche branchenspezifischen Nuancen berücksichtigen. Dies beinhaltet beispielsweise die Handhabung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze oder Umsatzsteuerbefreiungen.
Wir beraten Sie gerne zu der Künstlersozialkasse (kurz KSK): Anmeldung, der Jahresmeldung, etc.
Wir übernehmen die Vertretung in allen Belangen, die im Kontakt mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern auftreten, einschließlich Unterstützung während Betriebsprüfungen.